Spielregeln für „Kinder-Spass in der Turnhalle“
Wir bitten Euch, folgende Spielregeln einzuhalten, damit alle einen angenehmen Tag geniessen können.
- Aus Sicherheitsgründen haben Kinder nur Zutritt in Begleitung einer erwachsenen Person. Diese übt während des gesamten Aufenthaltes in der Halle die Aufsichtspflicht aus. Kinderturnen.ch lehnt jegliche Aufsichtspflicht ab.
- Der gesamte Turnhallenbereich darf nur in Turnkleidern, mit (rutschfesten) Socken, Hallenschuhen, sauberen und nicht markierenden Turnschuhen, oder Turnschläpplli betreten werden.
- In der ganzen Turnhalle dürfen keine Lebensmittel (Speisen und Getränke) verzehrt werden. Essen und Trinken ist ausschliesslich im Aufenthaltsbereich gestattet.
- Tiere haben keinen Zutritt zur Turnhalle, auch nicht im Aufenthaltsbereich.
- Kinderwagen, Kickboards und Fahrräder dürfen nicht in die Turnhalle hineingenommen werden.
- Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Begleitperson hat sowohl die Verantwortung, welche Spielmöglichkeiten und Geräte die Kinder benutzen dürfen/können, als auch die Kontrolle darüber, dass die Spielgeräte nicht mit Schuhen, Halsketten, Hosenträgern, Gürteln, Tüchern etc. benutzt werden.
- Die Nutzung der Geräte ist für Kinder von 2 bis 8 Jahre vorgesehen.
- Es dürfen keine eigenen Gegenstände in Turnhalle mitgenommen werden.
- Die Sporthalle ist eine rauchfreie Zone.
- Für Unfälle, die beim Spielen in der Turnhalle entstehen, wird keine Haftung übernommen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
- Turnhallen-Besucher werden für Schäden oder Verunreinigungen die sie verursacht haben, haftbar gemacht.
- Für Garderobe wird nicht gehaftet.